AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der Krampol Oldtimer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, 
Oberwaldstr. 4, 64859 Eppertshausen
für die Ausführung von Arbeiten an Fahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge

I. Ausschließliche Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners, nachfolgend „Kunde“ genannt, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Dasselbe gilt auch für Lieferungen und Leistungen an uns, für den Fall unserer vorbehaltlosen Annahme der Ware. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Wir erbringen die im Einzelnen spezifizierte Lieferung oder Leistung zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen. 

II. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Vertragsabschluss 

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Auf Verlangen des Kunden vermerken wir im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die infrage kommenden Positionen unserer aushängenden bzw. ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen. 
2. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen spezifizierten Angebotes oder Kostenvoranschlages. An dieses Angebot/ Kostenvoranschlag sind wir vier Wochen gebunden, soweit nicht eine kürzere Bindungsfrist vereinbart wird. Diese Angebotsbindung entfällt ausnahmsweise, wenn die zur Auftragsdurchführung benötigten Teile zu den im Angebot kalkulierten Preisen nicht (mehr) verfügbar sind. In diesem Falle sind wir berechtigt, von dem Angebot Abstand zu nehmen bzw. uns von einem bereits geschlossenen Vertrag zu lösen, wenn der Kunde über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert wird und ihm die bereits empfangenen Gegenleistungen (z.B. Anzahlung) unverzüglich erstattet werden. 
3. Die für die Erstellung des Angebots/Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden nur dann berechnet werden, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart ist. Die Kosten für die Erstellung des Angebots/Kostenvoranschlages werden im Falle des Vertragsschlusses auf die dann entstehenden Kosten angerechnet. Kosten die auf einer Auftragserweiterung im Rahmen von Zusatzarbeiten beruhen, deren Notwendigkeit erst im Verlauf der Arbeiten offenbar wird, sind zzgl. zu dem im Kostenvoranschlag berechnetem Entgelt zu vergüten. Zu ihrer Durchführung bedarf es der Freigabe des Kunden. 
4. Gegenüber dem Kunden gilt, dass der von ihm unterzeichnete Auftrag ein bindendes Angebot ist. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Überreichung oder Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder innerhalb dieser Frist mit den vertraglichen Leistungen zu beginnen (konkludente Angebotsannahme). 
5. Der Umfang der Lieferung oder Leistung und der Gesamtpreis richten sich nach den Angaben in der Auftragsbestätigung. Wir geben grundsätzlich keine Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. 
6. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder löst sich anderweitig vom Vertrag, so haben wir Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Preises oder der vereinbarten Vergütung. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn von uns ein höherer oder vom Kunden ein geringerer Schaden nachgewiesen wird. 
7. Der Kunde ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen und Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. 
8. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. 

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktritt 

1. Unsere Preise bei gewerblichen Kunden sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in ihr gesondert ausgewiesen. Für Verbraucher geben wir Endpreise an. Unsere Preise gelten ab unserem Geschäftssitz in Eppertshausen. Zölle, Abgaben, Verpackung, Versandkosten und Versicherungen sind gesondert zu zahlen. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. Im Übrigen gelten für die infrage kommenden Positionen unsere aushängenden bzw. ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn frühestens vier Monate nach Abschluss des Vertrages deutliche Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere bei außerhalb unserer Kontrolle stehender Preisentwicklungen, (z. B. Transportkosten, bei Material- oder Herstellungskosten auch unserer Lieferanten, u.dgl.) Diese werden wir auf Verlangen nachweisen. 
3. Skonto- oder Rabatt-Zusagen gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart werden. 
4. Mit der Ablieferung oder der Abnahme des Auftragsgegenstandes und der Aushändigung der Rechnung ist der vereinbarte Preis sofort in bar oder per EC zur Zahlung fällig. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren. 
5. Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht nach der Bestimmung II. 8. nicht nach Fälligkeit vollständig nachkommt, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ zu unseren Rücktrittsrechten können wir vom Kunden Sicherheit verlangen. Mit der Ausübung dieser Rechte ist kein Verzicht auf weitere uns zustehende Rechte und Ansprüche verbunden. 
6. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 
7. Wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden von ihm nur in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. 

IV. Fertigstellung, Abnahme und Erfüllung 

1. Unsere Liefer- oder Fertigstellungstermine sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Etwaige Überschreitungen der unverbindlichen Fertigstellungstermine begründen keine Ansprüche des Kunden uns gegenüber. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag ändert bzw. erweitert oder eine Verzögerung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins infolge höherer Gewalt oder Betriebstörungen ohne eigenes Verschulden von uns nicht eingehalten werden kann. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung von uns, den Kunden über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist. Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich so bezeichnet wurden. Der Beginn des von uns angegebenen Liefer- oder Fertigstellungstermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Ändert oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, dann haben wir dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 
2. Nach Erfüllung unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung wird dem Kunden die Fertigstellung des Auftragsgegenstandes angezeigt Die Abholung erfolgt am Geschäftssitz der Firma. 
3. Wünscht der Kunde die Überführung des Auftragsgegenstandes, erfolgt dies auf seine Kosten und Gefahr. 
4. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann Krampol Oldtimer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Auftragsarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Abholfrist auf 2 Arbeitstage. Nach Fristablauf endet die Haftung der Firma für den zufälligen Untergang des Auftragsgegenstands.
6. Bei Abnahmeverzug können wir die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr, insbes. Standkosten berechnen. Der Auftragsgegenstand kann unserem Ermessen nach auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen vollständig zu Lasten des Kunden. 

V. Sachmängelhaftung, Verjährung, 

1. Der Kunde hat den Auftragsgegenstand unverzüglich auf Sachmängel zu untersuchen. Geschieht dies nicht, gilt dieser als vertragsgemäß. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur für offensichtliche ohne weiteres erkennbare Mängel. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs insoweit ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. 
3. Soweit ein Mangel des Auftragsgegenstandes vorliegt, leisten wir bei einem Unternehmer für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die dazu erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, aber nur soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Auftragsgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Mängelansprüche, wenn uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Liegt keine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung vor, ist die Schadensersatzhaftung aber in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Bei Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für Beschaffenheit der Sache bleiben sämtliche gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt. 
6. Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner selbständigen beruflichen, gewerblichen beziehungsweise hoheitlichen oder fiskalischen Tätigkeit handelt, verjähren Mängelansprüche des Kunden innerhalb eines Jahres ab Ablieferung. Ist der Kunde in solchen Fällen ein Verbraucher, so verjähren die Mängelansprüche nach den gesetzlichen Regeln. 
7. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Abs. 1 und Abs. 2 gilt nicht bei Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für Beschaffenheit der Sache. Dieser vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 
8. Grundsätzlich übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese vom Hersteller empfohlen wurden, durch normale Abnutzung und normalen Verschleiß, und die durch ungeeignete Betriebsmittel und durch ungeeignete Austauschwerkstoffe verursacht wurden. Für diese Schäden übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn diese Schäden durch unser Verschulden verursacht wurden. Gleiches gilt für vom Kunden beschaffte Ersatzteile.  Natürlicher Verschleiß schließt Sachmangelansprüche aus. 
9. Wird der Vertragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, ist der Kunde verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Rahmen dessen soll er uns unverzüglich informieren. Er hat uns Gelegenheit zu geben, ihm einen nächstgelegenen anerkannten dienstbereiten Betrieb zur Beseitigung der Betriebsunfähigkeit zu benennen. Dort ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir ersetzen die notwendig erforderlichen Kosten für die Beseitigung der Betriebsunfähigkeit. 

VI.  Haftung für sonstige Schäden 

1. Wir übernehmen für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, keine Haftung. 
2. Das Fahrzeug des Kunden kann durch uns während der Reparatur- bzw. Restaurationszeit auch auf öffentlichem Straßengelände abgestellt werden, z.B. wenn die Stellflächen auf dem Werkstattgelände nicht ausreichend sind. Für Schäden oder Diebstähle auf öffentlichem Straßengelände haften wir nicht. Sofern der Kunde das Fahrzeug nicht ausreichend gegen entsprechende Schäden versichert hat oder das Fahrzeug nicht auf öffentlichem Straßengelände geparkt werden soll, ist der Kunde verpflichtet, uns bei Übergabe des Fahrzeuges ausdrücklich darauf hinzuweisen. 
3. Im Übrigen ist die Haftung bei sonstigen Schäden, insbesondere bei Beschädigung, Diebstahl oder Untergang des Fahrzeugs auf einen Betrag von 250.000 € beschränkt. Bei Oldtimern ist Grundlage für die Bezifferung des erstattungsfähigen Schadens ein bestehendes Wertgutachten, bei sonstigen Fahrzeugen bemisst sich der erstattungsfähige Schaden nach dem Schwacke Car Index. 
4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten von Krampol Oldtimer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 
5. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt V. Sachmängelhaftung“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist. 





VII. Eigentumsvorbehaltssicherung, Verwertung, Pflichten gegen Dritte 

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behalten wir uns das Eigentum an eingebauten Teilen, Zubehör und Aggregaten bis zum unanfechtbaren vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses bezieht sich der Vorbehalt auf den anerkannten Saldo. 

VIII. Erweitertes Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht 

1. Uns steht wegen unserer Forderung ein Pfandrecht sowie ein allgemeines Zurückbehaltungsrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. 
2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört. 

IX. Ausstellung von Fahrzeugen zu Verkaufszwecken 

Fahrzeuge, die auf Wunsch des Kunden ausgestellt und zum Verkauf angeboten werden, sind nicht gegen Beschädigung, Diebstahl oder Untergang versichert. Die Ausstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden, eine diesbezügliche Haftung wird von Krampol Oldtimer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG nicht übernommen. 

X. Datenerhebung und -verwendung zur Vertragsabwicklung 

Wir verarbeiten und nutzen die vom Kunden schriftlich angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere zu Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Handy in Verbindung mit den technischen Daten des Kundenfahrzeugs zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses (insbesondere Übermittlung an Versicherer, Sach- verständige, Prüfdienstleister sowie Mietwagenfirmen) und, soweit dies gesetzlich notwendig ist, z. B. zur Einhaltung von Vorlagefristen gegenüber dem Finanzamt. Wir beachten dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden werden wir Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (Anlage und abrufbar unter https://www.krampol-oldtimer.de). 

XI. Gerichtsstand 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Für Verträge mit Kaufleuten und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt als vereinbart: ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz; auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Dasselbe gilt für Verbraucher, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, deren gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

XII. Salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis
 
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 
2. Änderungen des Vertrags und Abweichungen von diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses. 

XIII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) 

Krampol Oldtimer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.


(Stand: 02/2021)